Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BAföG
Alle Überschriften ausklappen
BAföG
info
Bundesausbildungsförderungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 54 Rechtsweg
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Import:
20.09.2024