AsylZBV 2008 (außer Kraft)
AsylZBV 2008 (außer Kraft)
AsylzuständigkeitsbestimmungsVO (außer Kraft)
Das Bundesamt kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.
Import: