ArbnErfG Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)Gewerblicher Rechtsschutz
Patent-, Designrecht u.Ä.
Auf Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Beamten und Soldaten sind die Vorschriften für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst entsprechend anzuwenden.
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