Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AnfG
Alle Überschriften ausklappen
AnfG
info
Anfechtungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines Anspruchs, der infolge der Anfechtung wiederauflebt, kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.
Import:
26.07.2025