Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AnfG
Alle Überschriften ausklappen
AnfG
info
Anfechtungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Privates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 10 Vollstreckbarer Titel
Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
Import:
26.07.2025