Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AMG
Alle Überschriften ausklappen
AMG
info
Arzneimittelgesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Medizinrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 63e Europäisches Verfahren
In den Fällen von Artikel 107i der Richtlinie 2001/83/EG ergreift die zuständige Bundesoberbehörde die dort vorgesehenen Maßnahmen. Für das Verfahren gelten die Artikel 107i bis 107k der Richtlinie 2001/83/EG.
Import:
20.09.2024