Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
AEUV
Alle Überschriften ausklappen
AEUV
info
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Europarecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 137 [Tagungen der Euro-Gruppe]
Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.
Import:
29.12.2025