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Abgrabungsgesetz NRW
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§ 16 - In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1973 in Kraft (Fn
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). Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2008 über das Ergebnis.
Import:
21.10.2025