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39. BImSchV
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39. BImSchV
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Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
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§ 11 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
Die zuständigen Behörden legen für die gesamte Fläche ihres Landes Gebiete und Ballungsräume fest.
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20.09.2024