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34. BImSchV
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34. BImSchV
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Verordnung über die Lärmkartierung
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Import:
20.09.2024